Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen von Wildblume e.V.
- 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen zu Veranstaltungen von Wildblume e.V., [Feuerbachstr. 39, 14471 Potsdam]. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
- 2 Anmeldung, Vertragsschluss und Bezahlung
- Die Online-Anmeldung ist eine verbindliche Zusage des Teilnehmers. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Anmeldung per E-Mail bestätigen.
- Die Teilnahmegebühr ist ein Beitrag zur Deckung unserer Veranstaltungskosten.
- Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Online-Anmeldung auf das angegebene Vereinskonto.
- Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, behalten wir uns das Recht vor, den Platz an Personen auf der Warteliste zu vergeben. Eine Pflicht zur Zahlung und ein Recht teilzunehmen besteht in diesem Fall nicht mehr.
- 3 Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)
- Ihr gesetzliches Widerrufsrecht (siehe separate Widerrufsbelehrung) bleibt hiervon unberührt.
- Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist ist eine Stornierung der Anmeldung bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir zurück.
- Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung können wir die Teilnahmegebühr leider nicht zurückerstatten, da uns die Kosten für die Planung bereits entstanden sind. Sie haben jedoch das Recht, uns ohne Zusatzkosten eine Ersatzperson zu benennen, die Ihren Platz einnimmt.
- 4 Absage der Veranstaltung durch den Verein
- Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung von Referenten oder aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Ausfall der Location) abzusagen.
- In diesem Fall erstatten wir bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurück.
- Weitergehende Ansprüche (z. B. Erstattung von bereits gebuchten Bahn- oder Hotel-Tickets des Teilnehmers) sind ausgeschlossen.
- 5 Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins oder seiner Helfer beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Einschränkung unberührt.